Funktionstraining

Was ist Funktionstraining?

Funktionstraining umfasst krankengymnastische Übungen in der Gruppe. Das Training wird auf die individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Ziele des Funktionstrainings

  • Erhalt und Verbesserung der Gelenkfunktion
  • Erhalt und Verbesserung der Kraft, Beweglichkeit und Koordination
  • Schulung der Körperwahrnehmung
  • Schmerzlinderung
  • Hilfe bei der (Alltags-) Krankheitsbewältigung
  • Hilfe zur Selbsthilfe, u.a. gruppendynamische Effekte zum Erfahrungsaustausch nutzen
  • Motivation und Anleitung zu eigenständigem Training
  • (Wieder-) Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe

Trockengymnastik oder Wassergymnastik?

Die Verordnung der Funktionstrainingsart (Trocken- und/oder Wassergymnastik) erfolgt durch den Arzt. Dabei wird festgelegt, ob das Funktionstraining ein- oder zweimal pro Woche durchgeführt werden soll und innerhalb welchen Zeitraumes.

Regelfall: Zeitraum von 12 Monaten (Richtwert)
Sonderfall: Zeitraum von 24 Monaten (Richtwert) bei ausgewählten chronischen Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit / Mobilität

Genehmigung der Verordnung über die Krankenkasse

Die Verordnung erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt. Die Verordnung müssen Sie zur Genehmigung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse vorlegen.

Privatversicherte und Beihilfeempfänger sollten eine mögliche Kostenübernahme vor Beginn des Funktionstrainings klären.

Genehmigung der Verordnung über die Rentenversicherungsträger

Ihr behandelnder Arzt der Rehabilitationseinrichtung kann Funktionstraining verordnen. Die ausgestellte Verordnung gilt als genehmigt.

 

Leistungsträger

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Gesetzliche Rentenversicherungsträger
  • Gesetzliche Unfallversicherungsträger

Sonstiges

  • Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern.
  • Dauer einer Übungseinheit:
    Trockengymnastik mindestens 30 Minuten
    Wassergymnastik mindestens 20 Minuten
  • Alle Teilnehmer sind unfallversichert.

Funktionstraining trocken

Jeden Dienstag und Donnerstag von 18:15 bis 18:45 Uhr und von 19.00 bis 19.30 Uhr in der Andertensche Wiese 11

Funktionstraining Wasser

Funktionstraining für Frühaufsteher: Jeden Dienstag und Donnerstag von 7.40 bis 8.00 Uhr in der Wülfeler Straße 60

Regelmäßige Teilnahme und Organisatorisches

Eine größtmögliche Wirksamkeit erreichen Sie nur durch eine regelmäßige Teilnahme.

Wir stellen Ihnen einen Therapieplatz sowie einen qualifizierten Therapeuten zur Verfügung. Sollten Sie an einem Training nicht teilnehmen können, so bitten wir Sie, uns dieses mitzuteilen. Nur die tatsächlichen Teilnahmen werden vergütet.

Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen müssen wir leider das Training vorzeitig beenden. Nach einer Fehlzeit (nichtbegründete Unterbrechung) von mehr als sechs zusammenhängenden Wochen wird die Maßnahme durch die Leistungsträger nicht mehr finanziert (Grundlage: jeweils gültige Vereinbarung zum Funktionstraining in Niedersachsen).

Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die mit einem ärztlichen Attest belegt werden, können von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse zur Verlängerung eingereicht werden.

Ihre Trainingsteilnahme bestätigen Sie vor Beginn des Trainings neben dem Tagesdatum mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung.

Praxis für Physio- und Ergotherapie
Bewegungstherapie und Bewegungsbad
am Annastift Hannover
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